Wenn werdende oder frischgebackene Mütter aufgrund von gesundheitlichen Problemen den Haushalt nicht alleine bewältigen können, besteht die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe zu beantragen. Diese kann eine enorme Entlastung bieten und den Alltag der Familie erleichtern, indem sie Tätigkeiten wie Kochen, Putzen und Kinderbetreuung übernimmt. Hier sind alle wichtigen Informationen rund um die Voraussetzungen, Aufgaben und die Abrechnung einer Haushaltshilfe für Schwangere und Mütter nach der Entbindung.
1. Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe
Eine Haushaltshilfe kann bei einer Schwangerschaft oder nach der Entbindung in Anspruch genommen werden, wenn medizinische Gründe vorliegen und die betroffene Person den Haushalt nicht selbstständig führen kann. Ein ärztliches Attest, das den Bedarf an Unterstützung bestätigt, ist für den Antrag erforderlich. Laut § 24h SGB V und § 38 SGB V gilt der Anspruch für gesetzlich Versicherte bei:
Schwangerschaftskomplikationen oder einer Risikoschwangerschaft, bei der Schonung erforderlich ist,
Beeinträchtigungen nach der Geburt, wenn das Wochenbett zur Belastung wird,
anderen gesundheitlichen Gründen, die die haushaltsführende Person einschränken
Wichtig ist zudem, dass keine andere Person im Haushalt lebt, die diese Aufgaben übernehmen könnte. Bei einem Kind unter 12 Jahren im Haushalt erhöht sich die Anspruchsberechtigung, da die Betreuung des Kindes ebenfalls ein wichtiger Grund für die Haushaltshilfe ist.
2. Aufgaben einer Haushaltshilfe
Die Haushaltshilfe kann eine Vielzahl an Aufgaben übernehmen, die im Alltag der Familie anfallen, darunter:
Reinigung der Wohnung und allgemeine Hausarbeit,
Lebensmitteleinkäufe und Erledigungen,
Mahlzeiten zubereiten,
Wäsche waschen und bügeln,
Kinderbetreuung für Kinder unter 12 Jahren, wenn keine andere Betreuungsperson verfügbar ist.
Diese Tätigkeiten entlasten die Mutter und ermöglichen ihr, sich auf die Genesung nach der Geburt oder eine risikofreie Schwangerschaft zu konzentrieren
3. Wie beantragt man eine Haushaltshilfe?
Um die Haushaltshilfe zu beantragen, sollte zunächst ein ärztliches Attest erstellt werden. Dieses Attest ist zusammen mit einem Antrag bei der Krankenkasse einzureichen. Je nach Krankenkasse gibt es Online-Antragsformulare oder die Möglichkeit, den Antrag persönlich abzugeben. In den meisten Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten vollständig, solange die Hilfe vorab genehmigt wurde. Wird die Hilfe eigenständig organisiert und die Genehmigung der Krankenkasse nicht eingeholt, kann es sein, dass die Kosten nicht erstattet werden
4. Kostenübernahme und Abrechnung
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Haushaltshilfe vollständig, wenn eine ärztliche Bescheinigung vorliegt und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei kann die Haushaltshilfe sowohl von professionellen Dienstleistern als auch von privat organisierten Helfern übernommen werden, darunter auch Bekannte oder Verwandte. Bei professionellen Dienstleistern für haushaltsnahe Dienstleistungen, gibt es oft eine direkte Abrechnung mit der Krankenkasse, sodass sich die Betroffenen um wenig Bürokratie kümmern müssen
Fazit
Eine Haushaltshilfe für Schwangere und nach der Geburt kann Familien effektiv entlasten und der Mutter helfen, sich auf ihre Gesundheit und ihr Kind zu konzentrieren. Durch eine frühzeitige Abstimmung mit der Krankenkasse und das Einreichen der notwendigen Unterlagen lässt sich eine schnelle Unterstützung sicherstellen. Diese Entlastung ist für viele Familien ein wertvoller Beitrag zu einem stabilen und gesunden Start in die neue Lebensphase.
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