Die Pflege eines Angehörigen kann eine enorme Belastung darstellen, sowohl körperlich als auch emotional. Um pflegende Angehörige zu entlasten, gibt es seit 2015 den sogenannten Entlastungsbetrag. Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf diesen Betrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Doch wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag und wofür kann er verwendet werden?
Anspruch auf den Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr) steht allen Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege zu, unabhängig vom Pflegegrad. Dieser Betrag soll zweckgebunden eingesetzt werden für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.
Verwendungsmöglichkeiten des Entlastungsbetrags
Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Leistungen verwendet werden, die die Pflegebedürftigen im Alltag unterstützen. Dazu gehören:
Leistungen zugelassener Betreuungsdienste im Sinne des § 36 SGB XI und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, wie sie zum Beispiel von der Agentur Haas angeboten werden. Hierzu zählen insbesondere die Betreuung und Alltagsbegleitung, aber auch die Unterstützung im Haushalt wie Einkaufshilfe und Reinigungsdienste.
Leistungen der Tages- oder Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege. Hierbei können auch Kostenanteile für Unterkunft und Verpflegung aus dem Entlastungsbetrag erstattet werden.
Leistungen zugelassener Pflegedienste im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Hierbei handelt es sich um bestimmte Unterstützungsleistungen aus dem Bereich der körperbezogenen Pflegemaßnahmen wie Hilfen beim Duschen oder Baden.
Zudem können durch das Land anerkannte Agenturen wie die Agentur Haas verschiedene Angebote zur Unterstützung im Alltag bereitstellen. Diese können je nach Ausrichtung der anerkannten Angebote als Betreuungsangebote, gezielte Entlastungsangebote für Pflegepersonen oder Angebote zur Unterstützung im Alltag fungieren.
Beantragung des Entlastungsbetrags
Um die Kostenerstattung für die entstandenen Aufwendungen zu erhalten, müssen bei der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen, bei dem die oder der Pflegebedürftige versichert ist, jeweils Belege im Normalfall eingereicht werden.
Es können auch hauswirtschaftliche Versorgung, Reinigungsdienste, Einkaufshilfen, Mahlzeitendienste, Begleitung zu Arztterminen sowie Freizeitgestaltung für Senioren als Angebote zur Unterstützung im Alltag angesehen werden. Diese Dienstleistungen können entweder von einem zugelassenen Pflegedienst erbracht werden oder von spezialisierten Anbietern wie der Agentur Haas, die auf haushaltsnahe Dienstleistungen und Seniorenbetreuung spezialisiert ist.
In vielen Fällen können pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen von einer Haushaltshilfe profitieren. Eine Haushaltshilfe kann im Haushalt unterstützen, das Zuhause sauber und ordentlich halten und bei alltäglichen Aufgaben helfen. Insbesondere bei älteren Menschen oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen kann eine Haushaltshilfe eine große Hilfe sein, um die Selbstständigkeit und Lebensqualität im eigenen Zuhause zu erhalten.
Wenn Sie eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen möchten, können Sie den Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich nutzen, um die Kosten für die Haushaltshilfe zu decken. Sie müssen jedoch darauf achten, dass die Haushaltshilfe qualitätsgesicherte Leistungen erbringt, die den Anforderungen der Pflegekassen entsprechen. Es ist daher ratsam, eine spezialisierte Agentur wie die Agentur Haas zu wählen, die auf haushaltsnahe Dienstleistungen und Seniorenbetreuung spezialisiert ist und eine hohe Qualität in der Dienstleistungserbringung gewährleistet.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Entlastungsbetrag eine großartige Möglichkeit für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist, um sich Unterstützung im Alltag und bei der Pflege zu leisten. Es gibt eine Vielzahl von Leistungen, die von diesem Betrag abgedeckt werden können, darunter ambulante Pflegeleistungen, Angebote zur Unterstützung im Alltag und haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungsdienste oder Einkaufshilfen. Wenn Sie eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen möchten, ist es ratsam, eine spezialisierte Agentur wie die Agentur Haas zu wählen, um eine hohe Qualität und eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
Die Agentur Haas unterstützt Ihre Kunden derzeit in : Hamm, Beckum, Ahlen, Drensteinfurt, Werne, Kamen, Bergkamen und Bönen
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