Wenn es um die Pflege von pflegebedürftigen Menschen geht, spielt die Unterstützung im Haushalt eine wichtige Rolle. Die gute Nachricht ist, dass die Pflegekasse finanzielle Hilfe für eine Haushaltshilfe bereitstellen kann. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Leistungen eine Haushaltshilfe erbringt und wie Sie von der finanziellen Unterstützung profitieren können.
Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe:
Damit Sie eine Haushaltshilfe von der Pflegekasse erhalten können, muss bei Ihnen mindestens der Pflegegrad 1 festgestellt worden sein. Dieser Pflegegrad ist die Voraussetzung, um Unterstützung im Haushalt zu bekommen und von den Leistungen der Pflegekasse zu profitieren.
Leistungen einer Haushaltshilfe:
Eine Haushaltshilfe übernimmt verschiedene Aufgaben, um Ihnen den Alltag zu erleichtern. Dazu gehören die Reinigung von Räumlichkeiten und Möbeln, das Waschen und Bügeln von Kleidung und Textilien, die Zubereitung von Mahlzeiten, die Entsorgung von Müll und Verpackungen, die Pflege von Zimmerpflanzen, das Bettenmachen und Beziehen von Bettwäsche, das Staubsaugen und Wischen von Böden, das Fensterputzen sowie die Reinigung von Küchengeräten und Sanitärbereichen. Zusätzlich können Haushaltshilfen Sie beim Sortieren von Unterlagen und Schränken unterstützen.
Finanzielle Unterstützung der Pflegekasse:
Wenn Sie den Pflegegrad 1 haben, steht Ihnen monatlich der sogenannte Entlastungsbetrag von 125€ zur Verfügung. Dieser Betrag kann dazu beitragen, die Kosten einer Haushaltshilfe zu decken. Ab Pflegegrad 2 haben Sie die Möglichkeit, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege für eine Haushaltshilfe zu beantragen. Hierbei erhalten Sie zusätzlich 2418€ pro Jahr, vorausgesetzt der Pflegegrad 2 liegt mindestens ein halbes Jahr vor und die pflegebedürftige Person hat eine bei der Pflegekasse eingetragene Pflegeperson (Ehepartner, Kind, anderer Angehöriger). Darüber hinaus können Sie monatlich bis zu 40% der Pflegesachleistung für eine Haushaltshilfe beantragen.
Leistungsniveau nach Pflegegrad:
Das Leistungsniveau einer Haushaltshilfe hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind in der Regel die Leistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden.
Fazit:
Eine Haushaltshilfe kann eine große Unterstützung im Alltag von pflegebedürftigen Personen sein. Dank der finanziellen Unterstützung der Pflegekasse können die Kosten für eine Haushaltshilfe teilweise oder sogar vollständig abgedeckt werden. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, sollten Sie unbedingt Ihre Ansprüche geltend machen. Denn die 125€ monatlich verfallen, wenn man diese nicht in Anspruch nimmt und können auch nicht ausgezahlt werden.
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