Leistungsüberblick

Was ist eine Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe übernimmt die alltäglichen Aufgaben im Haushalt, die Ihnen durch Alter, Krankheit oder Einschränkungen schwerfallen. So behalten Sie Ihre Selbstständigkeit und können sicher in Ihrem Zuhause leben – ohne auf Unterstützung warten zu müssen.

Bei Agentur Haas kommt immer dieselbe geschulte Kraft zu Ihnen. Kein ständig wechselndes Personal – sondern eine vertrauensvolle Beziehung, die wächst.

Gut zu wissen: In vielen Fällen wird die Haushaltshilfe vollständig von Ihrer Kranken- oder Pflegekasse finanziert. Wir klären das kostenlos mit Ihnen – und übernehmen die Antragstellung.

Was wir übernehmen

Unsere Leistungen

  • ✓  Reinigung der Wohnung & Zimmer
  • ✓  Wäsche waschen, trocknen, bügeln
  • ✓  Mahlzeiten vorbereiten & kochen
  • ✓  Einkaufen & Besorgungen
  • ✓  Küche & Sanitärbereich reinigen
  • ✓  Müll entsorgen
  • ✓  Kleine Botengänge & Behördenpost
Weg 1

Pflegekasse – Entlastungsleistungen

131 €/Monat

Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf die gesetzlichen Entlastungsleistungen von 131 € monatlich (§45b SGB XI). Er kann direkt für unsere Haushaltshilfe eingesetzt werden – ohne Eigenanteil.

Weg 2

Krankenkasse – nach Krankenhausaufenthalt

Bis 26 Wochen

Nach einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt kann die Haushaltshilfe über die Krankenkasse beantragt werden (§38 SGB V) – auch ohne Pflegegrad.

Weg 3

Krankenkasse – Schwangerschaft & Mutterschutz

Individuell

Schwangere und junge Mütter haben in besonderen Situationen ebenfalls Anspruch auf Haushaltshilfe über die Krankenkasse. Wir beraten Sie kostenlos.

Kostenübernahme

Was übernimmt Ihre Kasse – und was zahlen Sie?

In vielen Fällen übernimmt die Kasse die Kosten vollständig. Wie hoch Ihr Eigenanteil ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab – Pflegegrad, Krankenkasse und Art der Leistung spielen eine Rolle.

Unser Stundensatz bei Leistungen gemäß §45b SGB XI beträgt 39,50 € / 60 Minuten. Bei monatlichen Entlastungsleistungen von 131 € ergibt das rund 1,5 Stunden Unterstützung alle zwei Wochen – vollständig kassenfinanziert.

Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Kranken- oder Pflegekasse?

  • Pflegekasse §45b SGB XI: ab Pflegegrad 1, 131 €/Monat
  • Krankenkasse §38 SGB V: nach Krankenhausaufenthalt, ohne Pflegegrad möglich
  • Verhinderungspflege / Entlastungsbudget §39 SGB XI: bis 3.539 €/Jahr ab Pflegegrad 2

Beratung inklusive

Wir prüfen kostenlos, welche Leistungen Ihnen zustehen, helfen bei der Antragstellung und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

So einfach geht’s

Vom ersten Anruf bis zur ersten Hilfe

Keine langen Wartezeiten, kein Papierkram für Sie – wir übernehmen die Organisation.

01

Erstkontakt & Rückruf

Sie melden sich telefonisch oder über unser Quiz. Wir rufen Sie in der Regel innerhalb einer Stunde zurück – Mo–Fr, 9–15 Uhr.

02

Kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause

Wir kommen zu Ihnen, lernen Ihre Situation kennen und klären gemeinsam, welche Leistungen in Frage kommen und was Ihre Kasse übernimmt.

03

Start – oft innerhalb weniger Tage

Nach dem Erstgespräch starten wir in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen. Wir kümmern uns um die Abrechnung mit der Kasse.

WARUM AGENTUR HAAS

Was uns von anderen unterscheidet

Keine Warteliste

Wir haben noch keine Anfrage abgelehnt. Auch kurzfristiger Bedarf ist kein Problem – sprechen Sie uns an.

Immer dieselbe Person

Ihre Haushaltshilfe kennt Ihre Gewohnheiten und Ihren Haushalt. Vertrauen entsteht durch Kontinuität.

Direkte Kassenabrechnung

Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Kein Vorausbezahlen, kein Papierkram für Sie.

Keine Vertragsbindung

Monatlich kündbar – ohne Mindestlaufzeit. Stunden können jederzeit angepasst werden.

In vielen Regionen für Sie da.

Kreis Soest

Lippetal
Welver
Wickede
Ense
Soest
Bad Sassendorf
Lippstadt
Erwitte
Anröchte
Warstein

Unna Nord / Süd

Unna
Fröndenberg
Holzwickede
Schwerte
Werne
Kamen
Bergkamen
Bönen
Selm
Lünen

Hamm

Bockum Hövel
Heessen
Uentrop
Werries
Rhynern
Berge
Wischerhöven
Hamm Westen
Hamm Mitte
Pelkum
Herringen

Kreis Warendorf

Drensteinfurt
Ahlen
Beckum
Oelde
Wadersloh
Ennigerloh
Sendenhorst
Everswinkel
Telgte
Ostbevern
Warendorf
Sassenberg
Beelen

Häufige Fragen

FAQs zur Haushaltshilfe

Zu unserer Haushaltshilfe gehören alle regelmäßigen Aufgaben im Haushalt: Staubsaugen, Wischen, Putzen von Bad und Küche, Wäsche waschen und bügeln, Kochen und Mahlzeiten vorbereiten sowie Einkaufen und Besorgungen. Was konkret gewünscht ist, besprechen wir beim Erstgespräch bei Ihnen zu Hause.

Ja – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation. In diesem Fall übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten (§38 SGB V), ohne dass ein Pflegegrad nötig ist. Auch in der Schwangerschaft oder nach der Geburt gibt es Ansprüche. Wir klären das kostenlos mit Ihnen.

Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich 131 € Entlastungsleistungen zu (§45b SGB XI). Bei einem Stundensatz von 39,50 € entspricht das rund 1,5 Stunden Haushaltshilfe alle zwei Wochen – vollständig kassenfinanziert, ohne Eigenanteil. Nicht verbrauchte Beträge können bis zu 12 Monate angespart werden.

In der Regel innerhalb von 1–2 Wochen nach dem Erstgespräch. Nach Ihrer Anfrage melden wir uns innerhalb einer Stunde zurück (Mo–Fr, 9–15 Uhr) und vereinbaren zeitnah einen Termin bei Ihnen zu Hause. Auch bei dringendem Bedarf versuchen wir, schnell eine Lösung zu finden.

Ja – unser Ziel ist eine feste Ansprechperson für Sie. Wir legen großen Wert auf Kontinuität, weil Vertrauen Zeit braucht. Bei Krankheit oder Urlaub sorgen wir für eine geeignete Vertretung und informieren Sie rechtzeitig im Voraus.

Unser Stundensatz bei Leistungen nach §45b SGB XI beträgt 39,50 € pro 60 Minuten. Bei kassenfinanzierten Leistungen zahlen Sie in der Regel keinen Eigenanteil – wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.

Nein. Sie können monatlich kündigen – ohne Mindestlaufzeit. Die vereinbarten Stunden können ebenfalls monatlich angepasst werden, wenn sich Ihr Bedarf ändert.