Ihr gesetzliches Recht
Was ist die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI?
Wer Pflegegeld bezieht, hat gesetzlichen Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche – die sogenannte Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI. Diese Besuche sind kostenlos für Sie: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig.
Ziel ist es, pflegende Angehörige zu unterstützen, die Pflegesituation zu beurteilen und sicherzustellen, dass die Pflege zuhause gut organisiert ist. Wir als anerkannter Beratungsdienst führen diese Besuche durch und dokumentieren sie für Ihre Pflegekasse.
Wichtig: Pflegegrad 1 ist freiwillig. Bei Pflegegrad 2–3 ist der Beratungsbesuch halbjährlich Pflicht, ab Pflegegrad 4 vierteljährlich. Wer die Frist versäumt, riskiert eine Kürzung des Pflegegeldes.