Pflegeberatung §37.3
Unabhängige und kostenlose Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Unabhängige Beratung, die Ihnen zusteht – und die die Pflegekasse vollständig bezahlt, sofern ein Pflegegrad vorhanden ist. Wir kommen zu Ihnen nach Hause.
Ihr gesetzliches Recht
Wer Pflegegeld bezieht, hat gesetzlichen Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche – die sogenannte Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI. Diese Besuche sind kostenlos für Sie: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig.
Ziel ist es, pflegende Angehörige zu unterstützen, die Pflegesituation zu beurteilen und sicherzustellen, dass die Pflege zuhause gut organisiert ist. Wir als anerkannter Beratungsdienst führen diese Besuche durch und dokumentieren sie für Ihre Pflegekasse.
Wichtig: Pflegegrad 1 ist freiwillig. Bei Pflegegrad 2–3 ist der Beratungsbesuch halbjährlich Pflicht, ab Pflegegrad 4 vierteljährlich. Wer die Frist versäumt, riskiert eine Kürzung des Pflegegeldes.
Im Überblick
2× pro Jahr
Pflichtbesuch für alle, die Pflegegeld beziehen – kostenlos für Sie, abgerechnet mit der Pflegekasse.
4× pro Jahr
Bei höherem Pflegebedarf engmaschigere Begleitung – ebenfalls vollständig von der Pflegekasse finanziert.
Kostenlos
Wir beraten Sie unabhängig zu allen Leistungen, Anträgen und Möglichkeiten – ohne versteckte Kosten.
Kostenübernahme
Der Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI ist eine gesetzlich verankerte Leistung. Sie zahlen dafür nichts – die Pflegekasse übernimmt die Vergütung direkt an den Beratungsdienst.
Unser Tipp: Nutzen Sie den Beratungsbesuch auch, um offene Fragen zu klären – zu Hilfsmitteln, Pflegegeld-Erhöhung oder zusätzlichen Leistungen. Wir nehmen uns die Zeit.
So funktioniert es
01
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und vereinbaren einen passenden Termin.
02
Unsere Beraterin kommt zu Ihnen – beurteilt die Pflegesituation, beantwortet Ihre Fragen und gibt konkrete Empfehlungen.
03
Wir erstellen den offiziellen Beratungsnachweis und übermitteln ihn direkt an Ihre Pflegekasse – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Häufige Fragen
Der Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI ist ein gesetzlich vorgeschriebener Hausbesuch für alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen. Er dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und soll pflegende Angehörige beraten und unterstützen. Die Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.
Ab Pflegegrad 2 ist der Beratungsbesuch verpflichtend: bei Pflegegrad 2–3 halbjährlich, ab Pflegegrad 4 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 ist der Besuch freiwillig. Wer eine Pflicht-Frist ohne triftigen Grund versäumt, riskiert eine Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes durch die Pflegekasse.
Für Sie als Pflegebedürftigen oder pflegenden Angehörigen entstehen keine Kosten. Die Pflegekasse vergütet den Beratungsdienst direkt – Sie müssen nichts bezahlen und keine Rechnung einreichen.
In der Regel zwischen 30 und 60 Minuten. Die Dauer hängt von der individuellen Situation und Ihren Fragen ab. Wir nehmen uns die nötige Zeit – ohne Hetze.
Ja – das ist einer der größten Vorteile. Im Beratungsgespräch klären wir, welche zusätzlichen Leistungen Ihnen zustehen: Entlastungsleistungen §45b, Verhinderungspflege / Entlastungsbudget, Pflegehilfsmittel oder eine Anpassung des Pflegegrades. Viele Familien erfahren erst beim Beratungsbesuch, wie viel Unterstützung ihnen eigentlich zusteht.
Zugelassene Pflegedienste und anerkannte Beratungsstellen, die von der Pflegekasse akzeptiert werden. Agentur Haas ist als Beratungsdienst anerkannt und führt diese Besuche in Hamm, Kreis Soest, Kreis Unna und Kreis Warendorf durch.
Rufen Sie uns einfach an unter 02381 / 488 6543 (Mo–Fr, 9–15 Uhr) oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und finden gemeinsam einen passenden Termin bei Ihnen zuhause.