Leistungsüberblick

Was ist Alltagshilfe & Betreuung?

Alltagshilfe bedeutet mehr als praktische Unterstützung – es geht um Gesellschaft, Aktivierung und das Gefühl, nicht allein zu sein. Unsere Alltagshelferinnen und -helfer begleiten Sie bei allem, was das tägliche Leben ausmacht.

Ob Arzttermine, ein gemeinsamer Spaziergang, der Gang zur Behörde oder einfach ein Gespräch beim Kaffee: Wir sind da – verlässlich, empathisch und professionell geschult.

Gut zu wissen: Alltagshilfe wird ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse finanziert – über die gesetzlichen Entlastungsleistungen von 131 € monatlich. Wir klären Ihren Anspruch kostenlos.

  • ✓  Begleitung zu Arzt- und Facharzt-Terminen
  • ✓  Behördengänge und Ämterbesuche
  • ✓  Gemeinsame Spaziergänge & Ausflüge
  • ✓  Gesellschaft und Gesprächsbegleitung
  • ✓  Begleitung beim Einkaufen
  • ✓  Freizeitaktivitäten & Hobbys
  • ✓  Vorlesen, Spielen, geistige Aktivierung
Weg 1

Pflegekasse – Entlastungsleistungen

131 €/Monat

Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich 131 € Entlastungsleistungen zu (§45b SGB XI). Er kann direkt für Alltagshilfe und Betreuungsleistungen eingesetzt werden.

Weg 2

Pflegekasse – Verhinderungspflege / Entlastungsbudget

Bis 3.539 €/Jahr

Wenn Ihre pflegende Angehörige verhindert ist (Urlaub, Krankheit), springt die Verhinderungspflege / das Entlastungsbudget ein (§39 SGB XI). Ab Pflegegrad 2, bis zu 6 Wochen im Jahr.

Weg 3

Pflegegeld flexibel einsetzen

Individuell

Wer Pflegegeld bezieht, kann einen Teil davon für anerkannte Betreuungsleistungen nutzen. Wir beraten Sie, welche Kombination für Ihre Situation sinnvoll ist.

Kostenübernahme

Was zahlt die Kasse – und was bleibt für Sie?

Bei Alltagshilfe und Betreuung sind in vielen Fällen keine oder nur geringe Eigenanteile nötig – wenn die Leistung korrekt beantragt und abgerechnet wird.

Unser Stundensatz bei Leistungen gemäß §45b SGB XI beträgt 39,50 € / 60 Minuten. Mit den monatlichen Entlastungsleistungen von 131 € ergibt das rund 1,5 Stunden Betreuung alle zwei Wochen – vollständig kassenfinanziert.

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen sich um keinen Papierkram kümmern.

Relevante Paragraphen

  • §45b SGB XI: Entlastungsleistungen 131 €/Monat (ab PG 1)
  • §39 SGB XI: Verhinderungspflege / Entlastungsbudget bis 3.539 €/Jahr (ab PG 2)
  • §36 SGB XI: Pflegesachleistungen

Nicht verbrauchte Beträge

Die Entlastungsleistungen verfallen nicht sofort – nicht genutzte Beträge können bis zu 12 Monate angespart und gebündelt eingesetzt werden. Wir helfen Ihnen, das optimal zu nutzen.

So einfach geht’s

Vom ersten Gespräch bis zur ersten Begleitung

Wir kümmern uns um die Organisation – Sie konzentrieren sich auf das, was Ihnen wichtig ist.

01

Erstkontakt & Rückruf

Sie rufen an oder starten unser Quiz. Wir melden uns in der Regel innerhalb einer Stunde zurück – Mo–Fr, 9–15 Uhr.

02

Persönliches Kennenlernen bei Ihnen zu Hause

Wir kommen zu Ihnen, lernen Ihre Situation, Ihre Wünsche und Ihren Alltag kennen. So finden wir die passende Person für Sie – keine zufällige Zuweisung.

03

Start – oft innerhalb weniger Tage

Nach dem Erstgespräch starten wir schnell. Die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse übernehmen wir – vollständig und ohne Aufwand für Sie.

Warum Agentur Haas

Was uns von anderen unterscheidet

Passgenaue Vermittlung

Wir suchen gezielt nach der richtigen Person für Sie – auf Basis Ihrer Persönlichkeit, Ihres Alltags und Ihrer Bedürfnisse.

Immer dieselbe Begleitung

Vertrauen braucht Zeit. Deshalb sorgen wir für Kontinuität – eine feste Bezugsperson, die Sie kennt und versteht.

Keine Warteliste

Wir haben noch keine Anfrage abgelehnt. Auch wenn der Bedarf kurzfristig entsteht – wir finden eine Lösung.

Flexibel & monatlich kündbar

Kein langer Vertrag, keine Mindestlaufzeit. Stunden und Einsatztage können jederzeit angepasst werden.

In vielen Regionen für Sie da.

Kreis Soest

Lippetal
Welver
Wickede
Ense
Soest
Bad Sassendorf
Lippstadt
Erwitte
Anröchte
Warstein

Unna Nord / Süd

Unna
Fröndenberg
Holzwickede
Schwerte
Werne
Kamen
Bergkamen
Bönen
Selm
Lünen

Hamm

Bockum Hövel
Heessen
Uentrop
Werries
Rhynern
Berge
Wischerhöven
Hamm Westen
Hamm Mitte
Pelkum
Herringen

Kreis Warendorf

Drensteinfurt
Ahlen
Beckum
Oelde
Wadersloh
Ennigerloh
Sendenhorst
Everswinkel
Telgte
Ostbevern
Warendorf
Sassenberg
Beelen

Häufige Fragen

FAQs zur Alltagshilfe & Betreuung

Bei der Haushaltshilfe stehen praktische Aufgaben im Vordergrund: Putzen, Waschen, Kochen, Einkaufen. Die Alltagshilfe geht weiter – sie begleitet Sie als Person: beim Arzttermin, beim Spaziergang, beim Behördengang oder einfach als Gesprächspartner. Viele Kunden kombinieren beides – wir beraten Sie, was für Sie sinnvoll ist.

Für die kassenfinanzierte Alltagshilfe über die Entlastungsleistungen (§45b SGB XI) ist Pflegegrad 1 oder höher Voraussetzung. Haben Sie noch keinen Pflegegrad, unterstützen wir Sie dabei, einen Antrag zu stellen – und begleiten Sie durch den Begutachtungsprozess.

Wir richten uns nach Ihren Bedürfnissen und stimmen die Einsatzzeiten individuell mit Ihnen ab. Sprechen Sie uns an – wir finden gemeinsam eine Lösung, die in Ihren Alltag passt.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause – kostenlos und unverbindlich. Im Erstgespräch lernen wir Ihre Situation, Ihre Gewohnheiten und Ihre Wünsche kennen. So können wir eine Alltagshilfe finden, die wirklich zu Ihnen passt – nicht irgendwen.

Wir organisieren rechtzeitig eine Vertretung und informieren Sie im Voraus. Unser Netzwerk an qualifizierten Kräften stellt sicher, dass Ihre Versorgung auch in Ausnahmesituationen gewährleistet bleibt.

Das hängt von Ihrem Pflegegrad und dem verfügbaren Budget ab. Mit den Entlastungsleistungen von 131 € monatlich sind rund 1,5 Stunden alle zwei Wochen kassenfinanziert. Darüber hinaus ist eine Kombination mit Verhinderungspflege / Entlastungsbudget oder privater Zuzahlung möglich.

Ja. Manche Kunden nutzen ihre Stunden für wöchentlich feste Termine, andere bündeln sie für bestimmte Wochen – zum Beispiel nach einem Arzttermin oder Krankenhausaufenthalt. Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge können bis zu 12 Monate angespart werden.